Steuern auf Kryptowährungen in Deutschland
Steuern auf Kryptowährungen in DeutschlandDas Bundesfinanzministerium hat im BMF-Schreiben 2256/00042/064/043 vom 06.03.2025 einige für die Versteuerung bis dato relevanten Einkommensarten mit Kryptowerten behandelt und klargestellt: "Kryptowerte sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter materieller Art, die nach den allgemeinen bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind“ (vgl. Randnummer 41) im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG. Bitcoin & Co. sind somit keine Finanzprodukte im klassischen Sinne von Wertpapieren oder Kapitalanlagen gemäß dem BFH-Urteil vom 14. Februar 2023 (Az. IX R 3/22). Obwohl Kryptowerte umgangssprachlich oft als Kryptowährungen bezeichnet werden, stellen sie laut der BaFin keine Währungen sondern Rechnungseinheiten dar, womit Einkünfte gemäß § 23 EStG versteuert werden. Currency und Payment Token gemäß der Definition des BMF…