Bitcoin als Zahlungsmittel

Bitcoin (abgekürzt BTC oder nach ISO 4217 XBT) wird als erste Internetwährung bezeichnet. Folglich kauft man Bitcoin auch am einfachsten über das Internet.

Die gute Nachricht: Fiat-zu-Krypto-Exchanges mehren sich und so ist Coinbase* schon lange nicht mehr allein auf weiter Flur. Andererseits ist die Akzeptanz von Bitcoin auch nach über 11 Jahren noch dürftig. Immerhin: Ein paar wenige Internetshops und Geschäfte akzeptieren bereits Zahlungen in Bitcoin. Ansonsten findet man hauptsächlich im Krypto-Ökosystem eine Reihe von Anwendungsmöglichkeiten. Einen Vergleich der populärsten Finanzdienstleister im Decentralized Finance-Bereich findest du hier. Du solltest wissen, dass du bei Zahlungen in Kryptowährungen einen steuerlich relevanten Vorgang auslöst, wenn du die Coins innerhalb der Spekulationsfrist nach Erwerb mit Gewinn veräußerst bzw. tauschst. Mehr dazu im Kapitel Steuern auf Kryptowährungen in Deutschland.

Die schlechte Nachricht: Anders als in Arizona oder Zug in der Schweiz kannst du deine Steuern in Deutschland (noch) nicht mit Bitcoin bezahlen. Dass eine nicht-staatlich kontrollierte Kryptowährung mal so populär wird, dass selbst das Finanzamt sie zur Zahlung von Steuern annimmt, ist eher unwahrscheinlich. Facebook hätte mit seiner Kryptowährung Libra jedenfalls das Potential, die nötige Lobbyarbeit zu leisten.

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